Punkt3:
"...Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt...."
Bedeutet dies, dass ich keine allgemeinen Suchmaschinen Einträge machen darf, oder im speziellen Bezug auf den Pornografischen Ansatz!?
Also erotische Medieninhalte wollen wir nicht präsentieren, sondern eine private Homepage, in der wir uns selber vorstellen.
Dürfen wir diese auch in Suchmaschinen bewerben?
Grüße Hateme