AGB - F. Pflichten des Kunden, Vertragsstrafe
« am: 07.08.2005 20:39 Uhr »
Punkt3:

"...Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt...."

Bedeutet dies, dass ich keine allgemeinen Suchmaschinen Einträge machen darf, oder im speziellen Bezug auf den Pornografischen Ansatz!?
Also erotische Medieninhalte wollen wir nicht präsentieren, sondern eine private Homepage, in der wir uns selber vorstellen.

Dürfen wir diese auch in Suchmaschinen bewerben?

Grüße Hateme

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Re: AGB - F. Pflichten des Kunden, Vertragsstrafe
« Antwort #1 am: 07.08.2005 21:10 Uhr »
Hallo Mario,

natürlich dürfen Sie Ihre privaten Seiten in Suchmaschinen bewerben.
Nur sollte gewisse Grenzen nicht überschritten werden.

Diese Grenzen sind
a) gesetzliche Verbote: z.B. Kinderpornographie;

b) gute Sitten (also das, was allgemein "im abendländischen Rechtskreis" noch geduldet werden kann): also nicht: Sex mit Tieren etc, Bilder von Vergewaltigungen...

c) Rechte Dritter: z.B. Nacktportraits ohne Einverständinis der abgelichteten Person(en) etc...

Bei weiteren Fragen können Sie mich auch gerne per persönlicher Email ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen,

das Team von Mambo100.de